JVEG-Novellierung ab dem 1. August 2013
Am 29.07.2013 wurde das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es ist damit am 01.08.2013 in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen auch das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), in dem unter anderem die Vergütung von Sachverständigen geregelt ist.
Für alle ab August 2013 von der Justiz erteilten Aufträge gelten die neuen, höheren Honorarsätze.
Immobilienbewertung: statt bisher 75 Euro pro Stunde nun 90 Euro.